Pilotphase der Assessments erfolgreich abgeschlossen

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Medienmitteilung der Schweizer Bischofskonferenz (SBK), der Römisch-Katholischen Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und der Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS):

 

Implementierung der psychologischen Assessments wird nach erfolgreicher Pilotphase weiter vorangetrieben

Massnahmen gegen sexuellen Missbrauch und dessen Vertuschung in der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz

 

Zürich, 3. Februar 2026 – Im Verlauf von 2025 hat die römisch-katholische Kirche die Einführung wissenschaftlich abgestützter Assessments für angehende Seelsorgende gestartet. In einer Pilotphase wurden in sämtlichen Bistümern insgesamt 72 solcher Eignungsabklärungen durchgeführt. Diese wurden von Prof. Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, und seinem Team konzipiert. Sämtliche Abklärungen und Gespräche werden von ausgewiesenen externen Fachpersonen durchgeführt. In Einzelfällen haben sich die diözesanen Verantwortlichen, entsprechend den Empfehlungen der Experten, gegen eine weitere Zusammenarbeit mit evaluierten Personen entschieden.

Nach der im September 2023 publizierten Pilotstudie zur Geschichte sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts haben die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) und die Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens (KOVOS) als eine von verschiedenen Massnahmen die Einführung einer psychologischen Eignungsabklärung für künftige Seelsorgende angekündigt.


Vierstufiges psychologisches Assessment verbindlich eingeführt
Per 31. März 2025 haben die Schweizer Bischöfe das mehrstufige Abklärungsverfahren (Assessment) der psychologischen Eignung zukünftiger Seelsorgender verbindlich beschlossen. Priesteramtskandidaten sowie angehende Seelsorger und Seelsorgerinnen durchlaufen dieses Assessments nun standardmässig.
Die Eignungsabklärung wurde von einer Arbeitsgruppe unter der Leitung von Prof. Jérôme Endrass, Leiter Forschung & Entwicklung beim Amt für Justizvollzug und Wiedereingliederung des Kantons Zürich, und seinem Team (PD Dr. Astrid Rossegger und Rahel Bader) konzipiert.
Das vierstufige Verfahren basiert auf den grundlegenden Fähigkeiten, die notwendig sind, um seelsorgerisch tätig zu sein und den Beruf erfolgreich auszuüben. Es besteht zunächst aus drei fachlichen Abklärungsschritten: einer testpsychologischen Untersuchung, einem kompetenzbasierten Interview und einem forensisch-klinischen Interview. Diese Schritte werden von externen Fachpersonen durchgeführt und in drei separaten Berichten dokumentiert. Gestützt auf die Berichte führen die Ausbildungsverantwortlichen im vierten Schritt ein Eignungsgespräch mit den Kandidatinnen und Kandidaten.


Pilotphase mit 72 durchgeführten Assessments erfolgreich abgeschlossen und evaluiert
Von April bis Ende 2025 wurde das von der Arbeitsgruppe entwickelte Vorgehen in einer Pilotphase erprobt. Es wurden 72 psychologische Eignungsabklärungen durchgeführt (60 auf Deutsch, 6 auf Französisch und 6 auf Italienisch). Zu diesem Zweck hat die Kirche mit zehn Fachpersonen aus der forensischen Psychologie / Psychiatrie und der Personaldiagnostik zusammengearbeitet. Die Aus- wertung der Pilotphase hat ergeben, dass die Assessments von den Kandidatinnen und Kandidaten mehrheitlich gut akzeptiert werden. Sie haben diese als professionell, zugewandt, wichtig und richtig, jedoch auch als intensiv, aufwändig und teils sehr anstrengend erlebt.


Massnahme zeigt erste wahrnehmbare Wirkungen
In Einzelfällen haben sich die zuständigen Verantwortlichen gemäss den Empfehlungen der Fachpersonen gegen eine weitere Zusammenarbeit mit den evaluierten Personen entschieden. Neben der Identifikation von nicht geeigneten Kandidaten/innen unterstützt die psychologische Eignungsabklärung auch die Festlegung der Ausbildungsziele der einzelnen Studierenden. Diese erhalten eine externe Einschätzung ihrer Fähigkeiten und Grenzen zu diesem Zeitpunkt. Darauf aufbauend werden Entwicklungsschritte und Fördermassnahmen vereinbart. Die Assessments sind also sowohl eine Präventionsmassnahme gegen sexuellen und spirituellen Missbrauch als auch ein Schlüsselelement in der gesamten Personalentwicklung für Seelsorgende.


Weitere Informationen
Überblick über nationale Massnahmen der Röm.-Kath. Kirche Schweiz: missbrauch-kath-info.ch/massnahmen
Pilotprojekt zur Geschichte des sexuellen Missbrauchs im Umfeld der römisch-katholischen Kirche in der Schweiz seit Mitte des 20. Jahrhunderts, Universität Zürich: Schlussbericht des Forschungsteams


Auskunft
Stefan Loppacher, Leiter Dienststelle Missbrauch im kirchlichen Kontext von RKZ, SBK, und KOVOS
Interessierte wenden sich an oder 079 301 58 67.

 

Die Auftraggeberinnen
Schweizer Bischofskonferenz (SBK)
Die Schweizer Bischofskonferenz (SBK), gegründet 1863, ist das Koordinationsorgan der römisch-katholischen Bistümer der Schweiz und umfasst derzeit 9 Mitglieder: die Bischöfe der sechs Bistümer der Schweiz, deren Weihbischöfe sowie die beiden Äbte der Territorialabteien St-Maurice und Einsiedeln.
www.bischoefe.ch


Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ)
Die Römisch-Katholische Zentralkonferenz der Schweiz (RKZ) ist der Zusammenschluss der kantonalkirchlichen Organisationen. Sie besteht seit 1971 und ist als Verein organisiert. Sie trägt massgeblich dazu bei, dass die katholische Kirche ihre Aufgaben auf gesamtschweizerischer Ebene wahrnehmen kann. Zudem tritt sie für demokratisches, solidarisches und unternehmerisches Handeln ein, das den Bedürfnissen des kirchlichen Lebens vor Ort Rechnung trägt.
www.rkz.ch


Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz (KOVOS)
Die KOVOS (Konferenz der Vereinigungen der Orden und weiterer Gemeinschaften des gottgeweihten Lebens in der Schweiz) will der Pluralität des gottgeweihten Lebens in der Schweiz in der Öffentlichkeit und innerhalb der Kirche ein Gesicht und eine Stimme geben. Dazu nutzt sie die sozialen Kommunikationsmittel und gezielte Veranstaltungen. Die KOVOS ist ein zivilrechtlicher Verein mit Sitz in Fribourg.
www.kovos.ch

 

 

Nicole Büchel
Kommunikation Bistum Chur

Chur, 3. Februar 2026

 

Foto: iStock/anyaberkut

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